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Hotel Vertragsvereinbarung

Hotel Vertragsvereinbarung


Artikel 1 Definitionen
In dieser Vertrag versteht sich unter :
1. Hundehotel : die Firma, die sich für eine bestimmte Zeit darum kümmert, dass der Hund für den Besitzer untergebracht wird.
2. Hotelbesitzer : die Person, die das Hotel verwaltet.
3. Besitzer : die Person, deren Hund ist.
4. Hund : Hund des Besitzers, für den der Vertrag geschlossen wurde.

 

Artikel 2 allgemein
Die folgenden Bedingungen gelten für die Vereinbarungen, sofern nicht nach Absprache abgewichen wird. Der Auftrag gilt nach Ablauf von 10 Tagen als ordnungsgemäß ausgeführt, ohne dass der Hotelbesitzer der Ausführung des Hundehotels widersprochen hat.


Artikel 3 Vereinbarung
Indem der Besitzer seinen Hund im Hotel unterbringt, erteilt er dem Hotelbesitzer eine Vollmacht, um während des Aufenthalts des Hundes im Hotel als guter Hotelbesitzer aufzutreten.


Artikel 4 Rechte und Pflichten des Hotels

Das Hundehotel ist verpflichtet, den bei ihm wohnenden Hund sorgfältig aufzunehmen, zu füttern und zu pflegen. Das Hundehotel wird individuelle Wünsche des Besitzers hinsichtlich der Betreuung des Hundes so weit wie möglich berücksichtigen. Das Hundehotel kann den Zutritt eines Hundes verweigern, wenn er nicht über die erforderlichen Impfungen gemäß Art. 6 verfügt. Bei der Rückgabe des Hundes an den Besitzer ist das Hundehotel verpflichtet, während des Aufenthalts Angaben zum Hund zu machen.


Artikel 5 Rechte und Pflichten des Besitzers
Der Besitzer ist verpflichtet, zu Beginn des Aufenthalts des Hundes einen Impfnachweis zu erbringen. Der Besitzer ist verpflichtet, zu Beginn des Aufenthalts des Hundes alle für eine verantwortungsvolle Unterbringung und Betreuung des Hundes im Hundehotel erforderlichen Angaben zu machen.


Artikel 6 Impfungen
Für den Aufenthalt im Hotel sind die jährliche Impfung (Cocktail / Parvo-Weil) und den Zwingerhusten obligatorisch. Der Nachweis muss zu Beginn des Aufenthalts des Hundes im Hotel erbracht werden.


Artikel 7 Zahlungen
Der Besitzer ist verpflichtet, dem Hotelbesitzer den festen Hotelpreis bei der Mitnahme des Hundes zu zahlen. Der Besitzer trägt die Kosten von evtl.. dem Hotelbesitzer geschuldete ärztliche Handlungen oder Impfungen des Tieres. Die Preisliste ist für den Kunden gut sichtbar. Dieser Preis beinhaltet die Kosten für Pflege, Fütterung und Unterbringung des Hundes. Wenn der Besitzer den Hund vorzeitig abholt, ist das Hundehotel berechtigt, die verbleibenden Tage des vereinbarten Aufenthalts dem Besitzer in Rechnung zu stellen.


Artikel 7A Annullierungen
Bei Stornierung wird eine Pauschale von 10% des Gesamtbetrags (Verwaltungskosten) berechnet. Eine Kündigung ist nur bei Tod, Krankheit im ersten Grad möglich. Für andere Stornierungsgründe werden 50 Euro berechnet.

 

Artikel 8 Krankheit und / oder Tod des Hundes.
Der Besitzer ermächtigt das Hundehotel, auf Kosten des Besitzers während der Krankheit eines Hundes während des Aufenthalts des Hundes einen Tierarzt aufzusuchen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Hund während des Aufenthalts im Hotel stirbt, kann das Hundehotel dies von einer unabhängigen Fachabteilung durchführen lassen. Die Kosten trägt das Hundehotel.


Artikel 9 Haftung.
Ein Mangel in der Durchführung des Vertrages kann dem Hundehotel nicht zugeschrieben werden, wenn er nicht auf einem Verschulden beruht, nicht rechtlich oder sozial verantwortlich ist oder wenn er auf unvorhergesehene Umstände im Hundehotel im Falle der Einhaltung von zurückzuführen ist die Vereinbarung. Das Hundehotel wird den Besitzer so schnell wie möglich über unvorhergesehene Umstände informieren. Das Hundehotel haftet nicht für Schäden, die auf ein Versäumnis des Hundehotels bei der Vertragserfüllung zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hundehotels vor. Kann das Hundehotel für Schäden haftbar gemacht werden, die der Besitzer dadurch erleidet, dass das Hundehotel seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Entschädigung auf den vereinbarten Hotelpreis mit einem Höchstbetrag von 200, - Euro (in Worten zweihundert Euro) begrenzt. Das Hundehotel haftet nicht für weglaufen oder Vermissungen. Das Hundehotel wird alles tun, um Ihr Tier wieder zu finden.
Schäden an Dritten: Verursacht das Tier nachweislich Schäden an Dritten, werden diese vom Besitzer des Tieres abgerufen.
Körbe: Mitgebrachte Körbe und Decken oder Spielzeuge werden verwendet, wenn der Besitzer dies erwünscht. Der Hotelbesitzer ist jedoch nicht für diese Gegenstände verantwortlich. Eventuelle Schäden können vom Hotelbesitzer nicht erstattet werden.
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